Wir sind da
wenn Sie uns brauchen
Im Sterbefall sind wir für Sie da
Wir versuchen Ihnen nicht nur bei der Organisation einer Bestattung zur Seite stehen, sondern auch – soweit es möglich ist – in Ihrer Trauer. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie und stehen Ihnen auch nach der Bestattung jederzeit zur Verfügung.
Vieles ist zu tun, …
wenn ein nahestehender Mensch verstorben ist. Einen großen Teil der Dinge versuchen wir Ihnen abzunehmen. Nicht abnehmen können wir Ihnen die Trauer um einen geliebten Nächsten.
Was ist zu tun, wenn ein Trauerfall in eingetreten ist
Was ist nun zu tun? Was gibt es zu beachten? Gerne möchten wir Ihnen eine kleine Unterstützung mit an die Hand geben, auf was Sie im Trauerfall, aber auch nach der Beisetzung zu beachten sollten.
Todesfall Zuhause
Sie benötigen einen Totenschein als amtliches Dokument, dass der Tod eingetreten ist. Den Totenschein erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder dem Notarzt, welchen Sie rufen müssen, wenn ein Todesfall Zuhause eingetreten ist.
Todesfall in einem Heim oder Krankenhaus
In diesem Fall kümmert sich das Pflegepersonal um die Bestellung eines Arztes. Dieser stellt dann den erforderlichen Totenschein aus. Liegt ein Totenschein vor, darf der Bestatter den Verstorbenen überführen.
Sie selbst müssen Folgendes tun:
Wenn möglich halten Sie die Todesbescheinigung sowie alle wichtigen Dokumente wie Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde und andere wichtigen Unterlagen stets griffbereit. Diese werden für sämtliche mit dem Todesfall in Verbindung stehende Formalitäten benötigt.
Zuerst sollten Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst verständigen
Lassen Sie sich eine Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. einen Leichenschauschein ausstellen (Beim Todesfall in einem Heim oder Krankenhaus übernimmt das Pflegepersonal diese Aufgaben)
Danach helfen wir Ihnen als Bestatter weiter
Sie können sich daher ganz auf Ihre Trauer konzentrieren. Alles andere regeln wir für Sie. Sämtliche Behördengänge, Abmeldungen von Renten, Versicherungen und Telefonanschlüssen. All dies und vieles mehr erledigen wir für Sie.
Leistungen
Was wir für Sie tun können
Bestattungsinstitut A. Ordung organisiert und regelt für Sie sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung und begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen. Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.
Organisatorisches:
- Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
- Die Organisation und Durchführung der Bestattung
- Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer Formalitäten nach Absprache
- Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
- Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
- Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
- Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten, Friedhofsgärtner und Steinmetze
- Die Auslegung einer Kondolenzliste
- Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung
Beerdigung und Trauerfeier:
- Die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
- Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause oder in der Trauerhalle
- Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
- Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
- Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen
- Die Trauerbegleitung
Darüber hinaus:
Unsere Mitarbeiter wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation. Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Formalitäten
Anstrengend, aber notwendig
Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert. Wir von Bestattungsinstitut A. Ordung stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite. Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie:
- Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung und Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
- Anmeldung, Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
- Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
- Abmeldung bei der Krankenkasse
- Abmeldung bei der Rentenversicherung, Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- bzw. Witwerrente
- Abmeldung beim Versorgungsamt
- Abmeldung von Versicherungen
Für die Behördengänge benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
- Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Rentenbescheid (Versicherungsnummer), sofern schon im Ruhestand
- Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebensversicherung
- Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
- Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
- Grabstellennachweis, falls vorhanden
- Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere den Totenschein
Neubeschaffung:
Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.
Die Kostenfrage
Unangenehm, aber unumgänglich
Die Kosten einer Bestattung können entsprechenend der persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen, stark variieren. Die Bestattungskosten setzen sich aus vielen einzelnen Faktoren zusammen. Man kann grob zwischen den Kosten für das Bestattungsinstitut und den für Nebenleistungen und Fremdauslagen unterscheiden.
Folgende Kosten fallen an:
- Die Leistungen des Bestattungsinstituts, z.B. die Kosten für Sarg, Totenbekleidung, Überführung des Verstorbenen, Ankleiden und Einsargen, Vorbereiten der Trauerfeier, Dekoration der Trauerhalle, Sarg- oder Urnenträger
- Auslagen und Fremdrechnungen, z.B. die Kosten für die Beurkundung und Sterbeurkunden beim Standesamt, Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung des Todesscheins), Traueranzeigen, Blumenarrangements usw.
- Die Friedhofsverwaltung, z.B. die Kosten für den Grabstellenkauf und Nutzung der Kapelle
- Die Grabgestaltung durch Steinmetz und Gärtner, z.B. Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung
Transparenz
Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent wie möglich darzustellen, ist das Ziel von Bestattungsinstitut A. Ordung. Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer persönlichen Vorstellungen und Wünsche.
Ein seriöses Bestattungsunternehmen wie das unsere nimmt sich deshalb die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser Basis ist es uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.
Sie haben Fragen?
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter +49 9241 2289 oder benutzen Sie unser Kontaktformular.
Die letzte Ruhe
Grundsätzlich wird die Bestattungsart durch den persönlichen Wunsch des Verstorbenen bestimmt. Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht über den Bestattungswunsch geäußert oder hat diesen als Willenserklärung verfasst, so sind die Hinterbliebenen entscheidungsberechtigt Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen zu regeln.
In würdiger Form Abschied nehmen
Wir von Bestattungsinstitut A. Ordung realisieren die möglichen Bestattungsformen nach individuellen Wünschen. Im Vordergrund sollte hierbei stets der Wille des Verstorbenen stehen.
Wenn Sie entscheiden müssen:
Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert haben, empfehlen wir den Angehörigen und Hinterbliebenen, sich bei der Wahl der Bestattungsform folgende Fragen zu stellen:
Welche Bestattungsform passt zum vergangenen Leben und Wesen des Verstorbenen?
Welche Auswirkungen hat sie darauf, wie die Hinterbliebenen mit Ihrer Trauer und der Erinnerung an den Verstorbenen umgehen können?
Die Bestattungsformen
Im folgendendem Abschnitt erklären wir die einzelnen Bestattungsarten. Gerne stehen wir Ihnen bei den Überlegungen zur Bestattungsform in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.
Erdbestattung
Traditionell - Die Erdbestattung
Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.
Reihengrabstätte:
Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist.
Wahlgrabstätte:
Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich
Ort und Lage:
In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.
Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.
Feuerbestattung
Asche zu Asche - Die Feuerbestattung
Möglichkeiten:
Hinweis zur Feuerbestattung:
Seebestattung
Mit dem Meer verbunden sein
Ablauf:
Hinweis zur Seebestattung:
Eine Seebestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Anonyme Bestattung
Ein Grab ohne Kennzeichen
Die anonyme Bestattung wird aufgrund der erheblich günstigeren Kosten immer populärer. Zudem können und wollen viele Angehörige sich nicht für viele Jahre um die Pflege eines Grabes kümmern. Daher wählen viele Variante der anonymen Bestattung aus, um sicherzugehen, dass später niemand für die Grabpflege verantwortlich sein muss.
Ablauf:
Hinweis zur anonymen Bestattung:
Die anonyme Urnenbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine anonyme Urnenbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Sorgen Sie vor
Das Thema Tod mag nicht so recht zum Leben passen. Und doch ist der Tod unausweichlich. Treffen Sie deshalb schon im Leben Vorsorge dafür, wie dieser allerletzte Abschied aussehen soll.
So wie ich es will!
„Mit meinem Bestattungsvorsorgevertrag kann ich ohne finanzielle Sorgen nach meinen Vorstellungen von dieser Welt gehen. Und das ist gut zu wissen.“-
Wünsche zu Lebzeiten festlegen.
Lassen Sie Ihre Hinterbliebenen nicht im Regen stehen, sondern nutzen Sie die Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge.
Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihre Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen planen.
Was Ihren Abschied betrifft haben Sie ein Wort mitzureden!
Sprechen Sie mit uns, wir nehmen uns Ihrer Sache an und beraten Sie gerne, Ihr Team vom Bestattungsinstitut Ordung.
Ein Vorsorgegespräch bei uns umfasst:
Die Auswahl der Bestattungsart
Die Gestaltung der Trauerfeier
Art und Umfang der Blumenarrangements
Die Organisation und Gestaltung von Traueranzeigen und Sterbebildern
Die Benennung Ihnen wichtiger Personen, die im Fall des Ablebens unbedingt benachrichtigt werden sollen
Die Auswahl von Särgen oder Urnen
Die Regelung der späteren Grabpflege
Die Festlegung und Bezahlung aller Kosten
Die Zusammenstellung aller benötigten Dokumente zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten inklusive der Nachlassregelung
Weitere individuelle Wünsche und Bedürfnisse
Wir beraten Sie gerne unverbindlich
Uns ist es wichtig, Ihnen für diesen letzten Weg mit verbindlichen Zusagen Sicherheit zu geben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter +49 9241 2289 oder benutzen Sie unser Kontaktformular.